KI-Transparenz
Stand: 27. August 2026
1. Welche KI-Funktionen Tischtap anbietet
Tischtap setzt künstliche Intelligenz an zwei Stellen ein:
- Tischtap AI für Gäste — ein Chat-Assistent auf der digitalen Speisekarte, der Fragen zu Gerichten, Zutaten, Allergenen und Empfehlungen auf Basis der veröffentlichten Karte beantwortet.
- Tischtap AI für Inhaber — ein Assistent im internen Arbeitsbereich der Konsole, der bei Texten, Übersetzungen und der Verwaltung des Betriebs unterstützt.
2. Einstufung nach der EU-KI-Verordnung
Beide Funktionen sind nach unserer Prüfung KI-Systeme mit begrenztem Risiko im Sinne von Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-Verordnung“), nicht Hochrisiko-Systeme nach Anhang III. Keine der beiden Funktionen trifft rechtlich bindende Entscheidungen, bewertet Personen (z. B. für Beschäftigung, Bonität oder Strafverfolgung), erkennt Emotionen oder biometrische Merkmale, oder erstellt automatisiert Inhalte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Die Antworten sind Vorschläge und Auskünfte, keine verbindlichen Entscheidungen.
Diese Einstufung wurde am 27. August 2026 rechtlich geprüft und bestätigt.
3. Transparenzpflichten, die wir erfüllen
Art. 50 Abs. 1 verlangt, dass Nutzer erkennen, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Wir setzen das so um:
- Die Schaltfläche, die den Gäste-Assistenten öffnet, trägt sichtbar den Namen „Tischtap AI“ — bereits bevor ein Gespräch beginnt.
- Im geöffneten Chat kennzeichnet die Kopfzeile die Unterhaltung eindeutig als „KI-Assistent“ bzw. „AI assistant“.
- Die Datenschutzerklärung jedes Restaurants enthält einen eigenen Abschnitt „KI-Assistent“ mit Angaben zur Datenverarbeitung, Speicherdauer und den Grenzen der Antworten.
4. Zeitplan
Die Kennzeichnungspflicht aus Art. 50 gilt verbindlich ab dem 2. August 2026 für neu eingeführte Systeme. Für Systeme, die vor diesem Datum bereits im Einsatz waren, besteht eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Der Gäste-Assistent von Tischtap war vor dem 2. August 2026 im Einsatz und fällt damit voraussichtlich unter diese Übergangsfrist — die Kennzeichnung ist unabhängig davon bereits vollständig umgesetzt.
5. Überprüfung
Diese Einstufung wird überprüft, sobald sich die eingesetzten KI-Funktionen wesentlich ändern oder sich die Rechtslage zur KI-Verordnung weiterentwickelt. Stand dieser Erklärung: 27. August 2026.